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behinderungsbedingter Mehrbedarf an Wohn- und Nutzfläche

Neben dem eigentlichen Wohn- und Spielbereich müssen weitere Flächen für die häusliche Therapie sowie Abstellflächen für die Hilfsmitttel und Lager-möglichkeit für Therapiebedarf bedacht werden.

 

Hier kommen in jedem Projekt seitens des Kostenträgers die Anforderung, dass die bekannten 15m² Flächenmehrbedarfs, wie in der Sozialgesetz-gebung definiert, auskömmlich seinen. Dies ist keinesfalls falsch, jedoch obliegt die Berechnung der Fläche dem Nachweis des tatsächlichen behinderungsbedingten Bedarf! Je nach Einschränkung kann dies sogar weniger sein als die genannten 15m².

Sobald jedoch Mobilitätseinschränkungen vorhanden sind und/oder besonderer Pflege- oder Therapi-bedarf notwendig ist, ist diese Mindestfläche schnell, und manchmal um ein Mehrfaches überschritten.

"Kinderzimmer" eines schwerbehinderten Kindes, sowie eines Teils der notwendigen Therapiegeräte und Hilfsmittel

Bei der Notwendigkeit externe Pflegekräfte stundenweise oder 24/7 im Haus zu haben, kommen noch weitere Räume wie separate Sanitär- und Sozialräume hinzu.

letzte Aktualisierung:

05.04.2024

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© Ralph Ziemann

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