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Umsetzung in Deutschland

UN-Konvention Artikel 9 vom 13.12.2006, ratifiziert in Deutschland am 26.03.2009

„…den vollen und gleichen Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten…“

 

Verbindlichkeitserklärung  der UN-Charta
Unterzeichnung von Deutschland am 30.03.2007
Inkrafttretung  am 01.01.2009
Verbindlich seit 26. März 2009

Umsetzung in Gesetzen, z.B.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, 18.08.2006
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), 27.02.2006
- Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung    
  schwerbehinderter Menschen,  27.02.2006
- Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter   Menschen, 19.06.2001ff
- Kraftfahrzeughilfe-Verordnung, 19.06.2001
- …

 

Die Umsetzung in Deutschland erfolgte mit der sogenannten „Magdeburger Erklärung“ vom 21. und 22. Februar 2003.

Formulierte Ziele:

- nicht mehr ausgrenzende Fürsorge, sondern
uneingeschränkte Teilhabe

- nicht mehr abwertendes Mitleid, sondern
völlige Gleichstellung

- nicht mehr wohlmeinende Bevormundung, sondern das

Recht auf Selbstbestimmung

 

GG  - Grundgesetz der BRD,Art.3, Abs.3 
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden “

 

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG:2007-12)
BGG §4 liefert die gesetzlich verankerte Grundlage in welcher Form „Barrierefrei “nach der Nutzung definiert wird „Barrierefrei sind bauliche…Anlagen…sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“ Diese wurde durch Beschluss der Bauministerkonferenz bereits 2012 in der Musterbauordnung wörtlich in §2 verankert.
 

BGG § 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
(1) Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt.
(2) Sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
 

Sozialgesetzbuch SBG VII

§ 41 Wohnungshilfe
(1) Wohnungshilfe wird erbracht, wenn infolge Art oder Schwere des Gesundheitsschadens nicht nur vorübergehend die behindertengerechte Anpassung vorhandenen oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums erforderlich ist.
(2) Wohnungshilfe wird ferner erbracht, wenn sie zur Sicherung der beruflichen Eingliederung erforderlich ist.
(3) Die Wohnungshilfe umfaßt auch Umzugskosten sowie Kosten für die Bereitstellung von Wohnraum für eine Pflegekraft.
(4) Das Nähere regeln die Verbände der Unfallversicherungsträger durch gemeinsame Richtlinien.
 

Wohnungshilferichtlinie

§10,3 WoHi „Die Kosten für eine behindertengerechte Gestaltung der Eigentumswohnung/des Eigenheims hat der Unfallversicherungsträger zu tragen…“

 

§13,1.5 WoHi „Übernahme der erforderlichen Baunebenkosten wie z.B. Architektenhonorar …Zu erstatten sind …gemäß DIN 276, Kostengruppe 720 bis 740, 770, in Höhe des prozentualen Anteils … der BMB zu den Gesamtbaukosten. Evtl Notar- und Grundbuchkosten hat der Versicherte selbst zu tragen“

 

§13,1.5 WoHi „Übernahme der Kosten für Wartung und Reparatur der behinderungsbedingten technischen Ausstattung … wenn und soweit die jeweilige Anlage vom UV-Träger finanziert wurde. Laufende Kosten … und erhöhte Energiekosten … können in Form des persönlichen Budgets geleistet werden“…
 

letzte Aktualisierung:

05.04.2024

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